Monday, January 30, 2006

intercultural competence

Zur interkulturellen Kompetenz:

Vor dem Hintergrund kulturell spezifischer Wissensbestände, die der Kommunikation als selbstverständlich zugrunde liegen, erscheint Kommunikation zwischen Menschen mit unterschiedlichen Wissensbeständen als besonders zerbrechlich. Karlfried Knapp folgert daraus, dass die Gefahr von MissverstŠndnissen in derartigen Situationen stark ansteigt. Missverständnisse können zunächst bei einer unterschiedlichen Interpretation der propositionalen Ebene einer Aussage auftreten (Sach- bzw. Inhaltskommunikation nach Watzlawick). Als schwerwiegender und gleichzeitig häufiger auftretend stuft Knapp jedoch Missverständnisse aufgrund unterschiedlicher Interpretationen der metakommunikativen, sozialen Bedeutung einer Aussage ein(Beziehungskommunikation nach Watzlawick). Knapp definiert eine so genannte intercultural conflict competence, eine interkulturelle Konfliktfähigkeit, die es Interaktionspartnern ermöglichen soll, Konflikte in interkulturellen Situationen vorherzusehen, ihnen vorzubeugen, und im "Ernstfall" kooperativ mit ihnen umzugehen. Innerhalb der Sozialpsychologie werden derartige Fähigkeiten häufig mit folgenden englischsprachigen Schlagworten und Eigenschaften umrissen: - display of respect: die Fähigkeit gegenüber anderen Personen Respekt sowie eine positive Einschätzung des Gegenübers auszudrücken,- interaction posture: die Fähigkeit, anderen Personen ohne Vorurteile entgegenzutreten- empathy: Empathie, die Fähigkeit, sich in andere Personen hineinzuversetzen- tolerance for ambiguity: Ambiguitätstoleranz bezeichnet die Fähigkeit, unbekannte und unsichere Situationen ohne sichtliches Unbehagen oder Irritation zu meistern.
Knapp 1998 und Knapp-Pothoff 1997 haben interkulturelle kommunikative Kompetenz auch aus linguistischer Sicht definiert. Sie verstehen dabei unter dieser Kompetenz die Fähigkeit eines Sprechers, in interkulturellen Kontaktsituationen Verstehen und Verständigung auf die gleiche Weise und mit der gleichen Qualität herzustellen wie in intrakulturellen Situationen. Konkret sprechen sie von der Fähigkeit, normalerweise unvorhersehbare Probleme in der Kommunikation, die
aufgrund von Fremdheit auftreten, zu antizipieren und zu kompensieren. Drei Komponenten erscheinen den Autoren besonders wichtig: 1. besondere Kenntnisse der kommunikativen Handlungsmuster
sowie die Fähigkeit, diese vor dem Hintergrund sowohl der eigenen als auch der Fremdkultur angemessen zu interpretieren,2. allgemeines Wissen über die Art des Verhältnisses zwischen

Kultur und Kommunikation (insbesondere die Abhängigkeit menschlichen Denkens und Handelns von kulturspezifischen kognitiven Schemata). ein
Vorrat an interaktionsstabilisierenden Strategien (z. B. um eine gemeinsame Basis auf der Beziehungsebene zu entwickeln oder um Irrtümer auf metakommunikativer Ebene wiedergutzumachen.
Nicht nur international agierende Wirtschaftsunternehmen, sondern auch immer mehr gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, etc. werden sich zunehmend der Problematik interkultureller Kommunikation bewusst und über eine wachsende Nachfrage von Maßnahmen, die ihren Mitarbeitern dazu verhelfen, eine höhere interkulturelle kommunikative Kompetenz zu erlangen. Den Wissenschaften fällt dabei die Aufgabe zu, ihre gewonnenen Kenntnisse in didaktische Materialien zu transferieren und umzusetzen. Dies geschieht derzeit größtenteils in Form von Implementierungen in
Lehrbücher im Fremdsprachenunterricht sowie in Form von meist mehrtätigen interkulturellen Trainingsseminaren. Knapp 1998 zitiert dabei drei unterschiedliche Trainingsansätze aus Landis/Brislin 1983:
- Informationsorientierte Trainings vermitteln Allgemeinwissen über die Kultur und kommunikative Eigenheiten eines einzelnen, ausgewählten Ziellandes.
- Trainings zur interkulturellen Sensibilisierung simulieren konkrete Kontaktsituationen. Die Teilnehmer werden Schritt für Schritt fremd anmutenden Situationen ausgesetzt, die als charakteristisch für die jeweilige Zielkultur erachtet werden. Die Teilnehmer müssen dabei experimentell unterschiedliche kommunikative Strategien in der Situation
ausprobieren und lernen, deren Erfolgsaussichten zu beobachten.
- Interaktionsorientierte Trainingsbringen Teilnehmer aus unterschiedlichen Kulturen miteinander in realen Kontakt. In diesen Situationen erlernen die Teilnehmer interkulturell kooperatives, kommunikatives Verhalten und internalisieren es gleichzeitig aufgrund
der realen übungssituation.

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germany

Sunday, January 29, 2006

About Mediation/Über Mediation (german)

Über Mediation / Was ist Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt rechtsverbindliche, zukunftsorientierte Lösungen entwickeln, bei der alle Seiten gewinnen. (Win-Win-Solution). Hierin werden sie von einem neutralen, fundiert ausgebildeten Dritten, dem Mediator, unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, mit geeigneten Kommunikations- und Verhandlungstechniken den Verständigungsprozess der Beteiligten zu fördern, zu führen und eine Klärung der Streitpunkte durch die Konfliktpartner herbeizuführen. Ziel der Mediation ist eine konfliktlösende Vereinbarung mit Bestand für die Zukunft.

Was kennzeichnet die Mediation?

Eigenverantwortung und Autonomie:
Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Der Mediator hat keine eigenen Entscheidungskompetenzen. Er unterstützt den Kommunikationsprozess und ist für die Art und Weise des Vorgehens im Verlaufe der Streitbeilegung verantwortlich. Er leitet die Parteien an, schnelle, flexible und auch kostengünstige Regelungen zu finden, von denen alle Seiten profitieren.

Offenheit und Informiertheit:
Da die Mediation die Eigenverantwortung der Konfliktpartner in den Mittelpunkt stellt, ist es wichtig, dass die Medianten alle Tatsachen offen legen, die für die Lösung des Konflikts in der Mediation erheblich sind. Der Mediator achtet darauf, dass sich die Konfliktpartner zu allen Detailfragen des zu lösenden Konflikts informieren, in dem sie ggf. den Rat eines Fachmanns einholen.

Neutralität und Allparteilichkeit:
Der Mediator setzt sich für die Interessen aller Konfliktpartner ein, er ist nicht nur neutral, sondern allparteilich. Er begibt sich nicht auf die Seite eines Konfliktpartners, sondern nimmt die Sichtweisen der Konfliktpartner gleichwertig und gleichmäßig wahr.

Freiwilligkeit:
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.

Vertraulichkeit:
Weil die Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, das auch jederzeit von einer Seite beendet werden kann, benötigen die Konfliktparteien Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianten im Verlaufe der Mediation offen gelegt haben, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Mediatoren aus bestimmten Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Psychologen, sind schon von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.


Über Mediation / Mediationsverfahren:

Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln oder Formzwängen. Die Centrale für Mediation hat jedoch eine Verfahrensordnung erlassen, die Grundsätze zur ordentlichen Durchführung eines Mediationsverfahrens aufstellt. Interessenten können sie bei der Centrale für Mediation bestellen.

Das Mediationsverfahren verläuft grundsätzlich in fünf Phasen:

1. Phase: Mediationsvereinbarung:
In dieser Phase erläutert der Mediator den Konfliktpartnern im Einzelnen die Grundlagen der Mediation. Er informiert sie über den Ablauf des Mediationsverfahrens und vereinbart mit ihnen, welche Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen. Der Mediator prüft außerdem, ob sich das Verfahren für die Beteiligten überhaupt eignet. Im Erstgespräch wird auch die Frage der Honorierung des Mediators besprochen.

2. Phase: Klärung der Konfliktfelder und der Themensammlung:
In dieser Phase wird geklärt, worüber zwischen der Parteien Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht. In einer Bestandsaufnahme werden dabei die klärungsbedürftigen Themen beider Seiten gesammelt. Mit Unterstützung des Mediators wird festgelegt, welche Tatsachen offen zu legen und welche Informationen beizubringen sind.

3. Phase: Bearbeitung der Konfliktfelder:
In dieser Phase spielt das Unterscheiden von Positionen und Interessen eine große Rolle. Der Mediation liegt der Gedanke zugrunde, dass es keine objektive Wahrheit gibt, sondern dass jeder Mensch seine eigene (subjektive) interessenbestimmte Wirklichkeit hat, die es zu erkennen und zu verstehen gilt. Das Aufdecken dieser Interessen mit Hilfe der Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft und bestimmter Fragetechniken fördert das wechselseitige Verständnis und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen. Das versetzt die Konfliktpartner in die Lage, zukunftsorientierte, wertschöpfende Optionen zu entwickeln.

4. Phase: Einigung:
Sind die Interessen genau herausgearbeitet, ist die Kreativität der Konfliktpartner gefordert. Mittels der Technik des Brainstormings und anderer Kreativitätstechiken werden Lösungsoptionen entwickelt. Anschließend werden die Optionen auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft und die Vor- und Nachteile abgewogen. Hier zeigt sich der entscheidende Vorteil der Mediation: Die Abkehr vom Positionendenken hin zu zukunftsorientierten Interessen eröffnet Einigungsalternativen, die vorher gar nicht denkbar waren. Der zu verteilende Kuchen wird vergrößert. Die Parteien können das antagonistische Prinzip des Rechts, in der ein Anspruch entweder besteht oder nicht besteht, überwinden und zu sog. Win-win-Lösungen gelangen. Das Einigungsergebnis wird am Ende dieser Phase mit Hilfe des Mediators zusammengefasst.

5. Phase: Gestaltung und Abschlussvereinbarung:
Die Konfliktpartner beraten, soweit noch nicht geschehen, mit ihren Anwälten das erzielte Ergebnis und überprüfen, ob es gegenüber der Alternative einer Nichteinigung mit der Konsequenz einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand hat. Die Vereinbarung wird abschließend entweder vom Mediator, wenn dieser Anwalt ist, sonst durch den von den Medianten zu Rate gezogenen Anwalt in die Form eines schriftlichen Vertrages gegossen und gegebenenfalls notariell beurkundet. Sofern es die Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit des Vertrages durch die notarielle Beurkundung, die Gestaltung als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden. Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches Urteil. Damit ist die Mediation abgeschlossen.


Über Mediation / Anwendungsbereiche:

Familienmediation:
Die Familienmediation ist in den 70er Jahren in den USA im Zusammenhang mit Sorgerechts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten entwickelt worden und wird seitdem erfolgreich in Trennungs- und Scheidungsprozessen eingesetzt. In Deutschland hat sie sich seit Beginn der 80iger Jahre zunehmend etabliert.

Familienmediation betrifft in erster Linie die Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung. Zu ihren inhaltichen Anwendungsfeldern gehören

* Umgangs- und Sorgerechtsregelungen
* Regelung von Unterhaltsfragen
* Aufteilung gemeinsamen Vermögens und der Alterssicherung
* Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung
* Aufteilung des Hausrats
* Lösung der Trennungskonflikte nicht verheirateter Paare

Erbmediation:
In fast 90 % aller Erbfälle hat der Erblasser seine Nachfolge weder durch Testament noch durch Erbvertrag geregelt. Folge ist oft heftiger Streit unter den Erben mit großer emotionaler Betroffenheit, der den Familienfrieden für Jahre zerstören kann. Ein anschließendes Gerichtsverfahren – teuer und langwierig - vertieft den Unfrieden.
Erbmediation zeigt als alternative Form der Streitbeilegung neue kreative und einvernehmliche Wege, zu einer interessengerechten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen. Dies kann im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge geschehen, bei der der Erblasser mit Unterstützung eines Mediators und unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnisnehmer ein von allen getragenes Konzept erarbeitet und damit langwierige Erbstreitigkeiten vermeidet.
Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist, können Erbengemeinschaften mit den Mitteln der Erbmediation ein individuell auf sie zugeschnittenes Konzept erarbeiten, in dem alle Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Zunehmend wird Mediation auch zur Regelung von familiären Konflikten bei Unternehmensnachfolgen eingesetzt.

Wirtschaftsmediation:
Im Wirtschaftsleben gewinnt die Mediation zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Unternehmen nutzen die Mediation als kostengünstiges und effizientes Instrument zur Konfliktbearbeitung. In den USA werden seit über 20 Jahren – insbesondere auch in der Wirtschaft – gute Erfahrungen mit alternativen Konfliktlösungsmethoden wie der Mediation gemacht. Forschungsergebnissen zufolge haben Mediationen eine Erfolgsquote zwischen 70 - 90%, d.h. sie erbringen einen großen betriebswirtschaftlichen Nutzen. Aus diesem Grunde bauen auch immer mehr Firmen Mediation als festen Bestandteil in ihr Konfliktregelungssystem ein.
Die Anwendungsbereiche der Wirtschaftsmediation sind vielfältig und betreffen sowohl den innerbetrieblichen Bereich als auch Konflikte zwischen Unternehmen und mit Dritten:

* Konflikte am Arbeitsplatz, Teamkonflikte, Mobbing
* Umstrukturierungskonflikte
* Mitbestimmungskonflikte
* Tarifkonflikte
* Konflikte auf Managementebene
* Gesellschafterkonflikte
* Konflikte in Familienunternehmen, Unternehmensnachfolge
* Konflikte zwischen Geschäftspartnern und Konkurrenzfirmen
* Fusionen und Firmenübergänge
* Störungen in Kunden/Lieferantenbeziehungen
* Wettbewerbsstreitigkeiten

Mediation im öffentlichen Bereich:
Das Einsatzgebiet der Mediation im öffentlichen Bereich erfasst Auseinandersetzungen im Planungs-, Umwelt- und Bauwesen, etwa bei energie- abfall- oder verkehrspolitischen Vorhaben. Die Streitfälle sind gekennzeichnet durch die Beteiligung einer Vielzahl von Parteien mit divergierenden Interessen und die Komplexität der Konfliktthemen und –Konfliktgegenstände. Mediationen im öffentlichen Bereich finden häufig im Vorfeld von gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren statt. Ziel sind die Beschleunigung oder Vermeidung von Verwaltungsverfahren und die Erreichung von allseits akzeptierten Lösungen.

Anwendungsbereiche können sein:

* Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
* Umweltverträglichkeitsprüfungen
* Raumordnungsverfahren
* Bauleitplanung
* Industriean- und –umsiedlung
* Rekultivierungsvorhaben

Schulmediation:
Schulmediation ist eine pädagogische Methode zur Konfliktregelung und zur Gewaltprävention zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Eltern. Ziel der Schulmediation ist es, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu regeln. Am Ende dieses Prozesses stehen sozialkompetente und verantwortungsbewusste Menschen sowie die Entlastung von Lehrkräften und Eltern. Am verbreitetsten ist das Modell der Peer-Mediation, die Mediation durch Schülerinnen und Schüler, die an einem Training zum „Streitschlichter“ oder „Konfliktlotsen“ teilgenommen haben und die die Konfliktparteien bei der Regelung und Lösung ihrer Auseinandersetzungen tatkräftig unterstützen.

Ziel der Schulmediation ist es,

* das soziale Klima an der Schule zu verbessern,
* Teil der Gewaltprävention an Schulen zu sein,
* die Lehrkräfte von Alltagskonflikten der Schüler zu entlasten,
* Schülern durch Ausbildung zu Konfliktlotsen soziale Kompetenzen zu vermitteln,
* Toleranz und Konfliktfähigkeit zu fördern.

Täter-Opfer-Ausgleich:
Beim Täter-Opfer-Ausgleich erhalten Opfer und Täter Gelegenheit, ihren Konflikt unter Mitwirkung eines unbeteiligten Dritten – des Mediators – außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Er ist seit längerer Zeit schon in Strafprozessordnung und Strafgesetzbuch verankert. Zu kennzeichnenden Elementen des Täter-Opfer-Ausgleichs gehören Schadenswiedergutmachung, und Konfliktausgleich, im günstigsten Fall auch die dauerhafte Versöhnung zwischen den Beteiligten.
Die unmittelbare Gegenüberstellung im Gespräch hilft den Beteiligten, die Straftat aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu sehen und die emotionale Seite des Konflikts aufzuarbeiten. Der Täter soll darüber hinaus für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen seiner Straftat sensibilisiert werden und von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden.

Der Täter-Opfer-Ausgleich umfasst regelmäßig:

* Konfliktberatung und/oder –Schlichtung,
* eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung,
* die Berücksichtigung der Bemühungen des Täters im Strafprozess.

Über Mediation / Gerichtsnahe Mediation:

Gerichtsnahe Mediation in den Bundesländern:
Die positiven Erfahrungen mit Mediation im außergerichtlichen Bereich haben viele Landesjustizministerien veranlasst, auch bereits laufende gerichtliche Verfahren einer gütlichen Streitbeilegung zuzuführen. Mittlerweile werden in fast allen Bundesländern an einzelnen Gerichten Modellprojekte zur gerichtsnahen Mediation als zusätzliches Verfahrensangebot innerhalb der Justiz durchgeführt. Wir berichteten bereits mehrfach im mediations-report. Die einzelnen Projekte sind hier im Überblick dargestellt.

Baden-Württemberg:
Beim Land- und Amtsgericht Stuttgart läuft der Modellversuch außergerichtliche Konfliktbeilegung für Scheidungssachen, Sorgerechts- und Umgangs- sowie Erbschaftsstreitigkeiten, Schuldenregulierungen, unerlaubte Handlungen, Wohnungseigentumssachen, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Räumungsstreitigkeit und andere Zivilprozessangelegenheiten. Zum Einsatz kommen je fünf Richter des Amts- und Landgerichts Stuttgart und bis zu 18 Mediatoren.
Weitere Informationen finden Sie unter Schlichten statt Richten auf der Website des Justizministeriums Baden-Württemberg, www.justiz.baden-wuerttemberg.de

Bayern:
Mit Ablauf des Jahres 2003 hat das Nürnberger Modellprojekt a.be.r – Außergerichtliche Beilegung von Rechtskonflikten – seinen Abschluss gefunden. Ein weiteres Projekt zur gerichtsnahen Mediation mit wissenschaftlicher Begleitung wird in Bayern für 2005 vorbereitet: An den bayerischen Landgerichten München, Augsburg, Bamberg, Nürnberg-Fürth, Landshut und Würzburg startet der Modellversuch „Güterichter“. Informationen zu den Themenbereichen Streitschlichtung und Mediation finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, http://www2.justiz.bayern.de/_projekte/aber.htm

Berlin:
Das Land Berlin betreut ein Pilotprojekt Gerichtsmediation bei der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es handelt sich um ein Pilotprojekt zur Erprobung der Konfliktbewältigung durch Gerichtsmediation. Nähere Informationen erhalten Sie beim Verwaltungsgericht Berlin, VRiVG Prof. Dr. Karsten-Michael Ortloff, Tel.: 030-9014-8633.

Hamburg:
In Hamburg gibt es kein landesweites Projekt. Es besteht aber die Möglichkeit, Mediationsverfahren in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowie im Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg durchzuführen. Angegliedert ist die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Behörde für Soziales und Familie. Sie finden nähere Informationen finden unter ÖRA Hamburg - Mediation, http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/oera/mediation/start.html

Hessen:
In Hessen laufen Projekte zur gerichtsnahen Medation in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit an den Verwaltungsgerichten Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel, Wiesbaden und beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel. Gegenstand der Mediation können alle anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren sein. Verantwortliche vor Ort sind für das Verwaltungsgericht Darmstadt RiVG Bangert, RinAG Zundel, für das Verwaltungsgericht Franfurt a.M. RinVG Ottmüller, RiVG Steier, RinVG Vorschulze, für das Verwaltungsgericht Gießen RinVG Deventer, RiVG Dr. Ferner, für das Verwaltungsgericht Kassel RinVG Dr. Lambrecht, für das Verwaltungsgericht Wiesbaden RinVG Grünewald-Germann, RiVG Häuser und für den Hessischen Verwaltungsgerichtshof RiVGH Dr. Apell.
Auch am Landgericht Frankfurt a.M. ist in diesem Jahr ein Modellprojekt zur gerichtsnahen Mediation begonnen worden, das durch die VriLG Fritz und RiLG Kaiser-Klan geleitet wird.

Mecklenburg-Vorpommern:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern betreut das Pilotprojekt "Gerichtliche Mediation" in Rostock und Greifswald Das Land- und Oberlandesgericht erproben die gerichtliche Mediation in zivilgerichtlichen Verfahren, das Verwaltungsgericht erprobt die gerichtliche Mediation in verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ministerialrat Baukhorn im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, http://www.jm.mv-regierung.de/

Niedersachsen:
Das Niedersächsische Justizministerium hat am 1. März 2003 damit begonnen, das Modellprojekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" umzusetzen. Im Rahmen dieses Projekts wird die Mediation neben der gerichtlichen Entscheidung und dem Vergleich als weiteres Angebot der Justiz den Parteien zur Lösung ihres Rechtsstreits zur Verfügung gestellt. An sechs niedersächsischen Gerichten, den Amtsgerichten Oldenburg und Hildesheim, den Landgerichten Hannover und Göttingen sowie am Sozial- und am Verwaltungsgericht Hannover werden drei Jahre lang Chancen und Grenzen der Vermittlung von streitenden Parteien ausgelotet. Die Ergebnisse werden durch eine wissenschaftliche Begleitforschung erfasst und ausgewertet. Weitere Informationen zum Projekt "Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen" finden Sie unter http://www.mediation-in-niedersachsen.de.

Nordrhein-Westfalen:
Nordrhein-Westfalen plant im Rahmen des Projekts "Modellregion Ostwestfalen-Lippe" die Einrichtung einer gerichtsnahen Mediation beim Landgericht Paderborn. Nordrhein-Westfalen will dieses Projekt durch eine begleitende Rechtstatsachenforschung evaluieren. Nähere Informationen erhalten im Justizministerium unter der Telefonnummer 0211-8792-456.Weitergehende Einzelheiten zum Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/schwerpunkte/streitschl/index.html

Rheinland-Pfalz:
Unter Federführung des OLG Koblenz testet Rheinland-Pfalz bei fünf Amtsgerichten die in ein gerichtliches Verfahren eingebundene Mediation in Familiensachen. Neben den Fragen, welchen Nutzen die Integrierte Mediation den am Verfahren Beteiligten bringt und wie die Rahmenbedingungen für eine Implementierung der Mediation in das Gerichtsverfahren geschaffen werden können, soll vor allem geklärt werden, mit welchem Aufwand (Personal, Zeit, Kosten) ein solches Verfahren im Vergleich zu einem nach den Prozessordnungen üblicherweise durchzuführenden Gerichtsverfahren beendet wird und ob durch Mediation Folgeprozesse vermieden werden können. Zusätzliche Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf der Website des Ministeriums der Justiz unter http://cms.justiz.rlp.de/justiz

Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren¹

1. Kompetenz und Ernennung von Mediatoren
1.1 Zuständigkeit
Mediatoren sind sachkundig und kompetent in der Mediation. Sie müssen eine einschlägige Ausbildung und kontinuierliche Fortbildung sowie Erfahrungen mit Mediationstätigkeiten auf der Grundlage einschlägiger Standards oder Zulassungsregelungen vorweisen.

1.2 Ernennung
Der Mediator vereinbart mit den Parteien geeignete Termine für das Mediationsverfahren.
Der Mediator vergewissert sich hinreichend, dass er die Voraussetzungen für die Mediationsaufgabe erfüllt und dass seine Kompetenz dafür angemessen ist, bevor er die Ernennung annimmt, und stellt den Parteien auf ihren Antrag Informationen zu seinem Hintergrund und seiner Erfahrung zur Verfügung.

1.3 Bekanntmachung der Dienste des Mediators
Mediatoren können auf professionelle, ehrliche und redliche Art und Weise ihre Tätigkeit bekannt machen.

2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
2.1 Unabhängigkeit und Objektivität
Der Mediator darf seine Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn er sie bereits aufgenommen hat, nicht fortsetzen, bevor er nicht alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen oder zu Interessenkonflikten führen könnten oder den Anschein eines Interessenkonflikts erwecken könnten, offen gelegt hat. Die Offenlegungspflicht besteht im Mediationsprozess zu jeder Zeit.
Solche Umstände sind
Ø eine persönliche oder geschäftliche Verbindung zu einer Partei,
Ø ein finanzielles oder sonstiges direktes oder indirektes Interesse am Ergebnis der Mediation oder
Ø eine anderweitige Tätigkeit des Mediators oder eines Mitarbeiters seiner Firma für eine der Parteien.
In solchen Fällen darf der Mediator die Mediationstätigkeit nur wahrnehmen bzw. fortsetzen, wenn er sicher ist, dass er die Aufgabe vollkommen unabhängig und objektiv durchführen kann, sodass die vollkommene Unparteilichkeit gewährleistet ist, und wenn die Parteien ausdrücklich zustimmen.

2.2 Unparteilichkeit
Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und ist gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.

3. Mediationsvereinbarung, Verfahren, Mediations-regelung und Vergütung

3.1 Verfahren
Der Mediator vergewissert sich, dass die Parteien des Mediationsverfahrens das Verfahren und die Aufgaben des Mediators und der beteiligten Parteien verstanden haben.
Der Mediator gewährleistet insbesondere, dass die Parteien vor Beginn des Mediationsverfahrens die Voraussetzungen und Bedingungen der Mediationsvereinbarung, darunter insbesondere die einschlägigen Geheimhaltungsbestimmungen für den Mediator und die Parteien, verstanden und sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben.
Die Mediationsvereinbarung wird auf Antrag der Parteien schriftlich niedergelegt.
Der Mediator leitet das Verfahren in angemessener Weise und berücksichtigt die jeweiligen Umstände des Falls, einschließlich einer ungleichen Machtverteilung und des Rechtsstaatsprinzips, eventueller Wünsche der Parteien und der Notwendigkeit einer raschen Streitbeilegung. Die Parteien können unter Bezugnahme auf vorhandene Regeln oder anderweitig mit dem Mediator das Verfahren vereinbaren, nach dem die Mediation vorgenommen werden soll.
Der Mediator kann die Parteien getrennt anhören, wenn er dies für nützlich erachtet.

3.2 Faires Verfahren
Der Mediator stellt sicher, dass alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind.
Der Mediator kann das Mediationsverfahren gegebenenfalls beenden und hat die Parteien davon in Kenntnis zu setzen, wenn
Ø er aufgrund der Umstände und seiner einschlägigen Urteilsfähigkeit die vereinbarte Regelung für nicht durchsetzbar oder für vorschriftswidrig hält oder
Ø er der Meinung ist, dass eine Fortsetzung des Verfahrens aller Voraussicht nach nicht zu einer Regelung führen wird.

3.3 Ende des Verfahrens
Der Mediator ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird und dass alle Parteien die Bedingungen der Regelung verstehen.
Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne dies begründen zu müssen.
Der Mediator kann auf Antrag der Parteien im Rahmen seiner Kompetenz die Parteien darüber informieren, wie sie die Vereinbarung formalisieren können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie vollstreckbar ist.

3.4 Vergütung
Soweit nicht bereits bekannt, gibt der Mediator den Parteien stets vollständige Auskünfte über die Kostenregelung, die er anzuwenden gedenkt. Er nimmt kein Mediationsverfahren an, bevor nicht die Grundsätze seiner Vergütung durch alle Beteiligten akzeptiert wurden.

4. Vertraulichkeit
Der Mediator wahrt die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren oder im Zusammenhang damit und hält die Tatsache geheim, dass die Mediation stattfinden soll oder stattgefunden hat, es sei denn, er ist gesetzlich oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung zur Offenlegung gezwungen. Informationen, die eine der Parteien dem Mediator im Vertrauen mitgeteilt hat, dürfen nicht ohne Genehmigung an andere Parteien weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe.

¹Amtliche Übersetzung des European Code of Conduct for Mediators. Die Originalversion ist abgedruckt in ZKM 4/2004 sowie unter http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/news_adr_code_en.pdf

edited by José Pascal da Rocha, www.proconsensus.org

Monday, January 23, 2006

Fwd: minute briefing - iran


Country profile: Iran

Iran was one of the first countries to be occupied by the early
Islamic armies which burst out from Arabia in the seventh century.

Persia, as it was, had been one of the greatest empires of the
ancient world, and has long maintained a distinct cultural identity
within the Islamic world by retaining its own language and adhering
to the Shia interpretation of Islam.

OVERVIEW

In 1979 the country became the centre of world attention when the
monarchy was overthrown and a unique Islamic republic was declared,
in which religious clerics - headed by Ayatollah Khomeini - wielded
ultimate political control. There followed an unstable and bloody
period, including an eight-year war with Iraq, in which the country's
oil wealth plummeted from its previous high levels.

Two decades later, Iran appeared to be entering another era of
political and social transformation with the victory of the
liberals over the long-ruling conservative elite in parliamentary
elections in 2000.

Former President Mohammad Khatami's support for greater social and
political freedoms made him popular with the young - an important
factor as around half of the population is under 25. But his
liberal ideas put him at odds with the supreme leader, Ayatollah
Khamenei, and hardliners reluctant to lose sight of established
Islamic traditions.

Iran has come under strong pressure from the US since President
Bush declared it part of an "axis of evil" in 2002. That pressure
intensified after the US-led war against Iraq, with Washington
accusing Tehran of attempting to develop nuclear weapons and of
trying to subvert US efforts in Iraq. Iran says its nuclear
ambitions are peaceful.

With a diplomatic showdown looming over its nuclear programme, Iran
resumed its uranium conversion process in 2005. Months later it
removed seals placed by the UN's nuclear watchdog at some of its
research plants. President Ahmadinejad says Iran has an
"inalienable right" to produce nuclear fuel.

Iran has an abundance of energy resources, with reserves of natural
gas second only to those of Russia and substantial oil reserves.
But it faces the challenge of providing hundreds of thousands of
new jobs for its youthful population.

FACTS

Population: 70.7 million (UN, 2005)
Capital: Tehran
Area: 1.65 million sq km (636,313 sq miles)
Major language: Persian
Major religion: Islam
Life expectancy: 69 years (men), 72 years (women) (UN)
Monetary unit: 10 Iranian rials = 1 toman
Main exports: Petroleum, carpets, agricultural products
GNI per capita: US $2,300 (World Bank, 2005)
Internet domain: .ir
International dialling code: +98

LEADERS

Supreme leader: Ayatollah Ali Khamenei

The supreme leader - the highest power in the land - appoints the
head of the judiciary, military leaders, the head of radio and TV
and Friday prayer leaders.
Moreover, he selects six members of the Guardian Council, an
influential body which has to pass all legislation and which is
able to veto would-be election candidates.

Ayatollah Ali Khamenei was appointed for life in June 1989,
succeeding Ayatollah Khomeini, the founder of the Islamic republic.
He served two consecutive terms as president in the 1980s.
He has intervened on behalf of conservatives, coming into conflict
with former president Mohammad Khatami and other reformists.

President: Mahmoud Ahmadinejad

Mahmoud Ahmadinejad, Tehran's ultra-conservative mayor, won a run-
off vote in elections in June 2005, defeating his rival, the former
president Akbar Hashemi Rafsanjani, to become Iran's first non-
cleric president for 24 years.
Promising an administration of "peace and moderation", Mr
Ahmadinejad said his government would press on with Iran's
controversial nuclear programme.

Months into his presidency, a furore erupted over Mr Ahmadinejad's
comment at a conference that Israel should be "wiped off the map".
The UN secretary-general rebuked Tehran for the statement.

Born near Tehran in 1956, Mahmoud Ahmadinejad is a former
provincial governor and Revolutionary Guards officer. He was
actively involved in the Islamic revolution and was a founding
member of the student union that took over the US embassy in Tehran
in 1979. But he denies being one of the hostage-takers.

His predecessor, the reformist Mohammad Khatami, was often
frustrated in his attempts to deliver political and social changes.

Hardline conservatives repeatedly blocked legislation during his
eight years in office and the disqualification of moderates from
parliamentary elections left him politically isolated.
Foreign minister: Manuchehr Mottaki
Interior minister: Mostafa Pour-Mohammadi
Defence minister: Mostafa Mohammad Najjar
Economy minister: Davoud Danesh-Jaafari

MEDIA

The struggle for influence and power in Iran is played out in the media.
The relatively free press, a tangible achievement of former
President Khatami's government, has been targeted by conservatives.
Many pro-reform publications have been closed and reformist writers
and editors jailed. The conservative judiciary has also campaigned
against the liberal media.
There are some 20 major national dailies, but few Iranians buy a
newspaper every day. Sports titles are the biggest sellers.

Broadcasters are more restricted than the press. Despite a ban on
owning dishes, foreign satellite TV channels are widely watched;
this is largely tolerated by the authorities. Stations operated by
exiles in the US were said to have played a role in student
protests in 2003.
State-run IRIB (Islamic Republic of Iran Broadcasting) operates
national and provincial networks. Its Jaam-e Jam international TV
channels are available worldwide via satellite. IRIB targets Arabic
speakers in Iraq and the Middle East via the Al-Alam and Sahar TV
networks.

Television is very popular, with more than 80% of Iranians being
regular viewers. The most-watched network is the third state
channel, the youth channel.

IRIB's radio channels include a parliamentary network and Radio
Koran. The Voice of the Islamic Republic of Iran (VIRI), an
external radio service, broadcasts via shortwave and the internet.

Around seven million Iranians have access to the internet, which
has been used as a way of circumventing censorship.

Internet service providers are prevented from allowing access to
sites deemed to be pornographic or anti-Islamic, but the web
remains the main forum for dissident voices. Access is easy to
arrange and affordable for middle-class households.
Many foreign broadcasters target listeners in Iran; they include
the Washington-backed Radio Farda, a music-based station aimed at younger audiences.

The press

Tehran Times - English-language daily, published by state-run body
Iran Daily - English-language, published by official news agency
Iran News - English-language
Aftab-e Yazd (Sun of Yazd) - reformist daily
Kayhan (Universe) - conservative daily
Resalat (Message) - conservative daily
Etemaad (Confidence) - reformist daily
Jomhuri-ye-Eslami (Islamic Republic) - conservative daily
Shargh (East) - reformist daily
Jaam-e Jam (Jam's Cup) - large-circulation daily, published by
IRIB, reflects broadcaster's editorial line
Television

IRIB - state-run, operates four national networks, provincial and
international servicesRadio

IRIB - state-run, operates eight national networks, provincial services and an external service

News agencies
Islamic Republic News Agency (IRNA) - English-language pages
Iranian Students News Agency (ISNA)
Fars News Agency - English-language pages
Iranian Labour News Agency (ILNA)

Friday, January 20, 2006

intercultural mediation

mediation is on the move.
in the next coming periods, you will find periodicals and short reports about intercultural mediation.
do not hesitate to post your comments or inquiries.
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by josé pascal da rocha